Internationales Café – Besichtigung der Kläranlage Fellbach

Am Montag, 16. September 2024, 15 Uhr

Dauer: 1,5 – 2 Stunden

Treffpunkt: direkt an der Kläranlage, Erbach 4, 70734 Fellbach

Es gelten spezielle Verhaltensvorschriften und Sicherheitshinweise! (s. unten)
Das Gelände ist nicht barrierefrei und damit für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehhilfen/Rollatoren nicht geeignet!
Personen mit Herzschrittmacher ist das Betreten gewisser Maschinenhäuser untersagt!

Das „Internationale Café“ ist ein interkultureller Arbeitskreis von internationalen Vereinen, dem Stadtseniorenrat Fellbach und dem Treffpunkt Mozartstraße.
Vorbereitungs-Team: Ursula Bolle, Agata Ilmurzynska, Emine Kara und Inge Utess-Sulan

Verhaltensvorschriften und Sicherheitshinweise:

Das Betreten aller Anlagenteile und Bereiche außerhalb des durch das Betriebspersonal bei der Führung zugewiesenen Bereiches ist strengstens untersagt.
Die jeweils vor Ort kenntlich gemachten Vorschriften sind zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.
Es ist nicht gestattet, Materialien, Rohstoffe, Anlagenteile, Unterlagen oder sonstige „Souvenirs“ aufzuheben oder gar mitzunehmen.
Während der gesamten Führung besteht Rauchverbot.
Die Führung beginnt im Hauptgebäude auf der Kläranlage. Dort besteht die Möglichkeit, eine Toilette aufzusuchen. Das Mitführen und der Verzehr von Nahrungsmitteln ist untersagt. Nach dem Rundgang sind ehest möglich die Hände zu reinigen und zu desinfizieren.
Es werden während des Rundgangs Wege im Freien und unter anderem über Gitterroste begangen. Bitte tragen Sie daher wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk. Es kann im Werksbereich zur Verschmutzung oder Beschädigung der Bekleidung kommen.
Handys sind während der Führung auszuschalten.
Es darf kein Schalter oder Bedienungselement berührt oder betätigt werden.
Bei der Benutzung der Treppen ist besonders auf Trittsicherheit zu achten.
Abdeckungen der Gerinne und Becken dürfen nicht begangen werden.
Es ist ein Sicherheitsabstand von min. 1m zu laufenden Maschinen einzuhalten.
Das Durchgreifen und Durchstrecken von Körperteilen durch die Geländer ist verboten.

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